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Für alle, die nichts zu verschenken haben

Beim goldenen Handschlag – einer Abfindungs-Regelung – soll das Finanzamt nicht mehr als nötig mitverdienen. Zwar muss eine Abfindung versteuert werden, allerdings gibt es erhebliche Gestaltungsspielräume. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten, die Steuerlast bei einer Abfindung möglichst gering zu halten. Wichtig ist dabei vor allen Dingen, dass Sie mit uns sprechen, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.


"Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte es vermeiden, durch die falsche Abfindungsstrategie auch noch Geld zu verlieren."
Unsere Leistungen

  • Analyse Ihrer individuellen Situation
  • Beratung zur optimalen Abfindungsstrategie     
  • Ausloten der gesetzlichen Gestaltungsspielräume (z.B. 1/5-Regelung)
  • Erstellung von Steuerprognosen
Ihre Vorteile     

  • Erfahrenes Beraterteam
  • Gute Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
  • Kompetente Unterstützung in beruflich prekären Phasen
  • Bestmögliche finanzielle Absicherung Ihrer Zukunft
Sie haben Fragen? Wir geben Antworten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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